Es gibt zwei Möglichkeiten, die sich Ihnen im Rahmen der Zuwendung bieten: Die Zustiftung und die Spende.

Hier erfahren Sie mehr über die Zustiftung:

Mit einer Zustiftung tragen Sie erheblich dazu bei, dass wir – mit Ihrer Unterstützung – das Stiftungskapital aufstocken können und damit der jährliche Zinsertrag wächst. So wird nachhaltig und langfristig die Förderung von Projekten sicher gestellt. Je höher das Stiftungskapital, desto mehr wichtige Projekte können wir fördern. Auch wird es darüber möglich, lokale und/oder regionale Projekte zu unterstützen. Aktuell werden durch die noch bescheidene Stiftungssumme vornehmlich Projekte in Entwicklungs- und/oder Schwellenländern unterstützt, weil der Zinsertrag dort eine größere Wirkung entfalten kann.

Wenn Sie eine Zustiftung tätigen wollen, überweisen Sie bitte den von Ihnen gewünschten Betrag mit dem Verwendungszweck »Zustiftung«.

Sofern Sie eine Zuwendungsbescheinigung wünschen, schreiben Sie bitte ebenfalls Ihren Namen und Ihre postalische Anschrift mit in den Verwendungszweck.

Hier die Kontoverbindung:
Gertrud Frohn Stiftung
Bank für Sozialwirtschaft

IBAN: DE11 3702 0500 0001 3461 00
BIC: BFS WDE 33 XXX